Hausordnung
Hotel am Kurpark Zinnowitz – Persönlich geführtes, inhabergeführtes Komforthotel
27 Doppelzimmer, 1 Deluxe-Apartment und 2 Penthouse-Wohnungen · Direkt am Kurpark · 350 m zum Ostseestrand · Ganzjährig geöffnet
Herzlich willkommen!
Damit Ihr Aufenthalt – und der Aufenthalt aller anderen Gäste – im Hotel am Kurpark Zinnowitz so erholsam und angenehm wie möglich verläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten. Unsere Hausordnung ergänzt unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und ist verbindlicher Bestandteil des Beherbergungsvertrags. Sie ist gemeinsam mit unseren AGB bereits vor Ihrer Buchung hier abrufbar und liegt an der Rezeption zur Einsicht aus. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir sind für Sie da.
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§ 1Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese Hausordnung gilt für das gesamte Hotelgrundstück, einschließlich aller Zimmer, Apartments, Aufenthaltsräume, Frühstücksbereiche, Außenanlagen, Terrassen und Parkflächen.
Sie ist verbindlich für alle Gäste, deren Begleitpersonen sowie für Besucher.
Einbeziehung: Diese Hausordnung ist gemeinsam mit unseren AGB bereits vor Vertragsschluss auf dieser Website abrufbar, wird im Buchungsprozess und in der Buchungsbestätigung in Bezug genommen und liegt an der Rezeption zur Einsicht aus. Sie wird damit nach § 305 Abs. 2 BGB Bestandteil des Beherbergungsvertrags. Auf Wunsch händigen wir Ihnen jederzeit ein Exemplar aus.
Soweit diese Hausordnung und unsere AGB voneinander abweichen, gehen die AGB vor.
§ 2An- und Abreise, Meldepflicht, Parken
Check-in: Anreise ab 15:00 Uhr. Eine frühere Anreise ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Ihr Gepäck nehmen wir bei früherer Ankunft gerne in Verwahrung.
Zahlung: Die Zahlung des Aufenthalts erfolgt bei Anreise an der Rezeption.
Check-out: Die Abreise erfolgt bis 11:00 Uhr am Abreisetag. Eine Abmeldung an der Rezeption ist nicht erforderlich – Sie können ohne Wartezeit abreisen und lassen die Zimmerkarten bitte im Zimmer zurück. Ein späterer Check-out (Late Check-out) ist auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich; den hierfür anfallenden Aufpreis nennen wir Ihnen vorab an der Rezeption.
Meldepflicht: Für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die besondere Meldescheinpflicht zum 1. Januar 2025 entfallen. Ausländische Gäste sind weiterhin gesetzlich verpflichtet, am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben (§§ 29, 30 Bundesmeldegesetz) und ein gültiges Identitätsdokument (Pass oder Passersatz) vorzulegen. Die Meldescheine werden gesetzeskonform aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Schlüssel / Schlüsselkarten: Bei Verlust berechnen wir eine Pauschale von 25,00 € (inkl. USt.). Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Verspätete Anreise: Sollten Sie nach 20:00 Uhr eintreffen, informieren Sie uns bitte vorab telefonisch unter +49 38377 159930. Andernfalls behalten wir uns vor, das Zimmer nach Maßgabe unserer AGB anderweitig zu vergeben.
Parkplatznutzung: Auf dem hoteleigenen Parkplatz steht eine begrenzte Zahl von Stellplätzen zur Verfügung. Die Nutzung kostet 15,00 € pro Tag (inkl. USt.) – für jeden Tag des Aufenthalts, ohne Staffelung. Eine Reservierung ist nicht möglich; die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit.
Öffentlicher Parkplatz: In unmittelbarer Nähe steht ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung (derzeit 8,00 € pro Tag; Betreiber und Preis liegen außerhalb unseres Einflussbereichs). Dieser bietet auch für größere Fahrzeuge ausreichend Platz und ist unsere Standardempfehlung.
Verwahrung: Mit der Überlassung eines Stellplatzes wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag geschlossen. Für die Haftung gilt § 7 dieser Hausordnung.
Kurabgabe: Die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz erhebt eine Kurabgabe, die wir als Beherbergungsbetrieb nach der jeweils gültigen Kurabgabesatzung einziehen und abführen. Sie wird zusätzlich zum Übernachtungspreis berechnet (Stand 2026: 3,70 € pro Person und Tag vom 1. April bis 31. Oktober, sonst 3,30 €; Kinder unter 6 Jahren sind befreit). Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Gemeinde.
§ 3Rauchverbot
Im gesamten Innenbereich des Hotels herrscht absolutes Rauchverbot. Dies umfasst alle Zimmer und Apartments, Flure, Treppenhäuser, Frühstücksraum, Aufenthaltsbereiche, Toiletten sowie sämtliche sonstigen geschlossenen Räume. Das Verbot gilt gleichermaßen für E-Zigaretten, Wasserpfeifen, Verdampfer und Tabakerhitzer. Grundlage ist das Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NichtRSchutzG M-V). Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit und können behördlich mit einer Geldbuße von bis zu 500,00 € geahndet werden.
Ausgewiesene Raucherbereiche: Rauchen ist ausschließlich im Außenbereich an den dafür vorgesehenen Plätzen mit Aschenbechern erlaubt. Bitte werfen Sie Zigarettenkippen ausschließlich in die bereitgestellten Aschenbecher – nicht in Pflanzkübel, auf den Boden oder von Balkonen.
Konsequenzen: Wird in einem Zimmer geraucht, berechnen wir für Sonderreinigung und Nutzungsausfall eine Pauschale von 250,00 € (inkl. USt.). Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schäden (z. B. Brandlöcher) werden in tatsächlicher Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
Rauchmelder: In jedem Zimmer befindet sich ein Rauchmelder. Eine Manipulation oder Abdeckung ist untersagt und kann straf- und bußgeldbewehrt sein. Wird durch unsachgemäßen Umgang ein Fehlalarm der Feuerwehr ausgelöst, stellen wir dem verursachenden Gast die Einsatzkosten in der nach der Gebührensatzung der Gemeinde tatsächlich festgesetzten Höhe in Rechnung (erfahrungsgemäß rund 350,00 € bis 500,00 €).
§ 4Nachtruhe
Im gesamten Hotelbereich gilt eine verbindliche Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Während dieser Zeit sind Geräusche, die über Zimmerlautstärke hinausgehen (laute Musik, Fernseher, lautstarke Gespräche im Flur, das Schlagen von Türen), zu unterlassen.
Auch außerhalb der Nachtruhezeit bitten wir um Rücksichtnahme auf andere Gäste. Unser Hotel richtet sich besonders an Gäste, die Ruhe und Erholung suchen.
Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen die Nachtruhe behalten wir uns vor, ein Hausverbot auszusprechen und den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§ 14).
§ 5Umgang mit Zimmer und Hoteleigentum
Sorgfaltspflicht: Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Zimmer einschließlich Mobiliar, Ausstattung und Sanitärbereich pfleglich zu behandeln.
Schäden: Beschädigungen am Hoteleigentum, gleich welcher Art, sind unverzüglich an der Rezeption zu melden. Der Gast haftet für von ihm, seinen Begleitpersonen oder seinen Besuchern schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Verbot des Kochens: Das Zubereiten von warmen Speisen sowie das Betreiben eigener Koch-, Brat- oder Heißwassergeräte (z. B. Reisekocher, Tauchsieder, Toaster, elektrische Pfannen) ist in den Zimmern aus brandschutzrechtlichen Gründen strikt untersagt.
Apartments: In den als Apartments ausgewiesenen Einheiten ist die Nutzung der vorhandenen Küchenausstattung gemäß deren Bestimmung gestattet. Nach Gebrauch ist die Küchenzeile zu reinigen.
Energie und Wasser: Wir bitten um einen verantwortungsvollen Umgang mit Wasser, Strom und Heizung. Schließen Sie bei Verlassen des Zimmers bitte Fenster und drehen Sie die Heizung herunter.
Möblierung & Wäsche: Das Mobiliar der Zimmer darf nicht umgestellt oder ins Freie gebracht werden. Handtücher und Bettwäsche sind ausschließlich für die Nutzung im Hotel vorgesehen und dürfen nicht an den Strand mitgenommen werden. Für diesen Zweck stellen wir auf Anfrage Strandtücher zur Verfügung.
§ 6Sauberkeit und Reinigung
Die Zimmer werden nach Wunsch täglich oder im individuellen Rhythmus gereinigt. Bitte hängen Sie das Hinweisschild „Bitte nicht stören" / „Bitte aufräumen" entsprechend an die Außenseite der Zimmertür.
Für eine außergewöhnlich starke Verschmutzung, die über das Maß einer regulären Reinigung deutlich hinausgeht, berechnen wir eine Sonderreinigungspauschale von 100,00 € (inkl. USt.); bei erheblich höherem Aufwand rechnen wir nach tatsächlichem Aufwand ab. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Sand vom Strand bitten wir vor Betreten des Hotels gründlich von Schuhen und Kleidung zu entfernen. An der Rezeption erhalten Sie auf Wunsch eine Schuhbürste.
§ 7Haftung
Gesetzliche Gastwirtshaftung: Für eingebrachte Sachen haften wir nach §§ 701 ff. BGB. Die Haftung ist auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag begrenzt, mindestens jedoch auf 600,00 € und höchstens auf 3.500,00 €; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt der Höchstbetrag 800,00 €. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung von uns oder unseren Mitarbeitern zu vertreten ist oder wenn wir die Sachen zur Aufbewahrung übernommen haben (§ 702 Abs. 2 BGB).
Wertsachen: Wir empfehlen, Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Uhren, elektronische Geräte) im Zimmersafe zu verwahren oder uns zur Aufbewahrung zu übergeben. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Nichtnutzung einer angebotenen sicheren Verwahrmöglichkeit kann im Einzelfall ein Mitverschulden nach § 254 BGB begründen.
Allgemeine Haftungsregelung: Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Gepäckaufbewahrung: Vor dem Check-in und nach dem Check-out bewahren wir Ihr Gepäck unentgeltlich an der Rezeption auf. Da dies unentgeltlich und aus Gefälligkeit geschieht, haften wir hierfür nur nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelung dieses Paragraphen.
Fahrzeuge und Fahrräder: Der Hotelparkplatz sowie Fahrradabstellplätze werden ausschließlich zum Abstellen überlassen; eine Bewachung oder Verwahrung ist nicht geschuldet und findet nicht statt. Für Diebstahl, Beschädigung oder Witterungseinflüsse haften wir nach Maßgabe der allgemeinen Haftungsregelung dieses Paragraphen. Wir empfehlen, keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zu belassen.
Verlorene und vergessene Gegenstände: Im Hotel zurückgelassene Gegenstände behandeln wir nach den §§ 978 ff. BGB und bewahren sie sechs Monate auf. Eine Rücksendung erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch, auf Kosten und auf Gefahr des Gastes.
§ 8Besucher und Hausrecht
Besucher: Externe Besucher, die nicht im Hotel übernachten, melden sich bitte an der Rezeption an. Der Besuch eines Gastzimmers ist nur mit vorheriger Zustimmung der Rezeption und nur außerhalb der Nachtruhe gestattet. Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen behalten wir uns vor, die Zustimmung im Einzelfall zu versagen.
Übernachtung Dritter: Die Übernachtung von Personen, die nicht im Beherbergungsvertrag aufgeführt sind, ist ohne vorherige Anmeldung und Bezahlung an der Rezeption nicht zulässig. Zusätzliche Personen werden zum jeweils gültigen Tarif berechnet.
Verbot von Partys / Veranstaltungen: Im Zimmer und auf dem Hotelgelände sind private Feiern, Partys, größere Zusammenkünfte sowie kommerzielle Veranstaltungen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Hotelleitung in Textform untersagt.
Hausrecht: Die Hotelleitung sowie die Mitarbeiter des Hotels üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals, insbesondere im Zusammenhang mit Sicherheit, Brandschutz und Ordnung, ist Folge zu leisten.
§ 9Tiere
Hunde sind nach vorheriger Anmeldung und gegen einen Aufpreis von 20,00 € pro Nacht (inkl. USt., inklusive Endreinigung) herzlich willkommen. Es steht nur eine begrenzte Zahl hundegeeigneter Zimmer im Erdgeschoss zur Verfügung; alle übrigen Zimmer werden allergikerfreundlich gehalten. Die Mitnahme eines Hundes ist daher ausschließlich nach vorheriger Bestätigung durch das Hotel möglich – bitte buchen Sie direkt über unsere Website oder telefonisch. Ohne bestätigte Anmeldung besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Tieres. Zugelassen ist ein Hund pro Zimmer bis ca. 15 kg bzw. rund 50 cm Schulterhöhe. Die Mitnahme anderer Tiere ist nur nach individueller Absprache mit der Hotelleitung möglich.
Hunde sind im gesamten Hotelbereich (Flure, Treppen, Außenanlagen) an der Leine zu führen.
Nicht gestattet: Im Frühstücksraum sowie in Bereichen der Speisenzubereitung sind Hunde nicht erlaubt; gerne servieren wir Ihnen das Frühstück auf der Terrasse. Hunde dürfen nicht auf Betten und Polstermöbeln liegen – bitte bringen Sie eigene Decken oder ein Hundekörbchen mit. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt im Zimmer zurückgelassen werden.
Hundetoilette: Außerhalb des Hotels ist der Hundekot durch den Halter unverzüglich zu beseitigen. Wir stellen Ihnen am Hoteleingang Tüten zur Verfügung.
Hundestrand: In Zinnowitz besteht ein ausgewiesener Hundestrand. Auf den allgemeinen Strandabschnitten gilt während der Badesaison Leinenpflicht bzw. ein Verbot der Mitnahme von Hunden. Aktuelle Informationen erhalten Sie an der Rezeption.
Haftung: Der Tierhalter haftet für sämtliche durch sein Tier verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 833 BGB). Eine Hundehaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
§ 10Sicherheit, Feuer und Notfälle
Brandschutz: In allen Zimmern, Fluren und öffentlichen Bereichen sind Rauchmelder installiert. In den Fluren befinden sich Feuerlöscher und Hinweise auf Fluchtwege.
Fluchtwege: Die Fluchtwegpläne in jedem Zimmer (Innenseite der Zimmertür) sind zu beachten. Fluchtwege, Treppenhäuser und Notausgänge dürfen nicht durch Gepäck, Kinderwagen oder andere Gegenstände verstellt werden. Das Hotel verfügt über keinen Aufzug; alle Etagen sind ausschließlich über das Treppenhaus erreichbar.
Verbot von offenem Feuer: Im gesamten Hotel ist der Gebrauch von offenem Feuer – einschließlich Kerzen, Räucherstäbchen, Wunderkerzen, Duftöl-Lampen und Ähnlichem – strikt untersagt. Ebenso untersagt ist das Grillen auf Balkonen, Terrassen und in den Zimmern.
Elektrogeräte: Die Mitnahme und der Betrieb eigener elektrischer Heiz- oder Klimageräte (Heizlüfter, mobile Klimaanlagen, elektrische Decken) sind nicht gestattet. Übliche Geräte des persönlichen Bedarfs (Ladegeräte, Rasierer, Föhn) sind selbstverständlich erlaubt.
Lithium-Ionen-Akkus / E-Bikes: Das Laden von Akkus für E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter und vergleichbare Fahrzeuge ist im Zimmer ausschließlich in den von uns bereitgestellten Brandschutztaschen gestattet; diese erhalten Sie bei Anreise kostenfrei an der Rezeption. In Fluren, Treppenhäusern und sonstigen Flucht- und Rettungswegen ist das Laden untersagt. Es dürfen ausschließlich die vom Hersteller zugelassenen Originalladegeräte verwendet werden; bitte trennen Sie den Akku nach Abschluss des Ladevorgangs vom Netz. Erkennbar beschädigte Akkus dürfen im Hotel nicht geladen werden.
Verhalten im Brandfall: Ruhe bewahren · Rezeption oder Notruf 112 verständigen · gefährdete Personen warnen · Zimmer durch den nächstgelegenen Fluchtweg über das Treppenhaus verlassen · Sammelplatz vor dem Hoteleingang am Kurpark · Anweisungen der Einsatzkräfte und des Hotelpersonals befolgen.
Notruf-Nummern: Feuerwehr / Rettungsdienst 112 · Polizei 110 · Hotelrezeption +49 38377 159930
§ 11Frühstück
Das Frühstück wird täglich von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr im Frühstücksraum serviert. In der Hochsaison öffnen wir den Frühstücksraum auf Wunsch bereits ab 07:30 Uhr.
Nur für Hotelgäste: Das Frühstück steht ausschließlich übernachtenden Hotelgästen zur Verfügung und ist bei Direktbuchung im Übernachtungspreis enthalten. Ein Frühstücksverkauf an externe Gäste oder Tagesbesucher ist nicht möglich; der Zutritt zum Frühstücksraum durch nicht im Hotel übernachtende Personen ist nicht gestattet.
Speisen und Getränke aus dem Frühstücksbuffet sind aus Gründen der Lebensmittelhygiene ausschließlich zum Verzehr im Frühstücksraum bestimmt. Die Mitnahme auf das Zimmer oder als „Lunchpaket" ist nicht gestattet.
Auf Vorbestellung stellen wir Ihnen gerne ein Lunchpaket zusammen. Sprechen Sie uns bitte bis zum Vorabend an.
Ein Restaurant- oder Abendessenangebot besteht im Hotel nicht; gerne empfehlen wir Ihnen Restaurants in fußläufiger Entfernung.
§ 12WLAN-Nutzung
Wir stellen unseren Gästen kostenfreies WLAN zur Verfügung. Die Zugangsdaten erhalten Sie an der Rezeption. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck besteht nicht.
Mit der Nutzung des WLANs verpflichtet sich der Gast, geltendes Recht einzuhalten und insbesondere keine urheberrechtlich geschützten Werke unberechtigt zu tauschen (Filesharing) sowie keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten.
Der Gast stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des Zugangs entstehen. Bei Verstößen behalten wir uns die Sperrung des Zugangs vor.
§ 13Datenschutz und Videoüberwachung
Personenbezogene Daten verarbeiten wir zur Begründung und Abwicklung des Beherbergungsvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, etwa aus dem Melde- und Steuerrecht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Einzelheiten und Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Verantwortlicher: Hotel am Kurpark Zinnowitz, Inhaber Jens Hack, Dannweg 20, 17454 Ostseebad Zinnowitz, info@zinnowitz-hotel.de, +49 38377 159930.
Videoüberwachung: Im Eingangs- und Parkplatzbereich erfolgt eine Videoüberwachung zum Schutz vor Straftaten sowie zur Sicherheit unserer Gäste und unseres Eigentums. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Aufnahmen werden regelmäßig spätestens nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Verfolgung eines konkreten Vorfalls benötigt werden. Entsprechende Hinweisschilder sind angebracht; die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO erhalten Sie an der Rezeption und auf unserer Website.
Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit sowie ein Widerspruchsrecht gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen. Ferner steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der oder dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu.
§ 14Konsequenzen bei Verstößen
Hausverbot und außerordentliche Kündigung: Bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung – insbesondere bei wiederholten Lärmbelästigungen, Beschädigung von Hoteleigentum, Bedrohung oder Belästigung anderer Gäste oder Mitarbeiter, Verstößen gegen den Brandschutz sowie bei Drogenkonsum – sind wir berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen und den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen (§ 314 BGB). Gleiches gilt bei Falschangaben bei der Anmeldung, bei Gefährdung des Hotelbetriebs sowie bei Zahlungsverzug.
Abrechnung nach berechtigter Kündigung: Kündigen wir aus einem vom Gast zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Preis für die verbleibende Aufenthaltsdauer bestehen; ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung lassen wir uns anrechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ist eine Kündigung nicht berechtigt, erstatten wir den auf nicht in Anspruch genommene Leistungen entfallenden Anteil des Preises.
Schadensersatz: Schäden am Hoteleigentum sowie ausgelöste Fehlalarmkosten der Feuerwehr werden dem Verursacher in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Die in dieser Hausordnung ausgewiesenen Pauschalen gelten jeweils mit dem Vorbehalt, dass dem Gast der Nachweis eines geringeren oder ausgebliebenen Schadens offensteht.
Strafanzeige: Bei strafbaren Handlungen behalten wir uns die Erstattung einer Strafanzeige vor.
§ 15Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Unwirksame Bestimmungen: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.
Bei Fragen, Wünschen oder Anliegen sind wir jederzeit für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an – wir freuen uns, Ihren Aufenthalt im Hotel am Kurpark Zinnowitz so angenehm wie möglich zu gestalten.
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Dannweg 20 · 17454 Ostseebad Zinnowitz · Insel Usedom
Telefon: +49 38377 159930 · E-Mail: info@zinnowitz-hotel.de
Web: www.zinnowitz-hotel.de · USt-IdNr.: DE201833520
Stand: August 2026 · Änderungen vorbehalten