Hotel am Kurpark Zinnowitz
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente und rechtssichere Richtlinien für Ihren Aufenthalt im Hotel am Kurpark Zinnowitz – aktuell gültig ab August 2026.

Anbieter und Vertragspartner

Hotel am Kurpark Zinnowitz

Inhaber: Jens Hack (Einzelunternehmen)

Dannweg 20 · 17454 Ostseebad Zinnowitz · Insel Usedom

Telefon: +49 38377 159930 · E-Mail: info@zinnowitz-hotel.de

Web: www.zinnowitz-hotel.de · USt-IdNr.: DE201833520

Der vollständige Vertragstext ist nach Themen geordnet. Klicken Sie auf einen Abschnitt, um ihn zu öffnen – oder laden Sie sich am Ende der Seite die vollständigen AGB als PDF herunter.

Alle Abschnitte öffnen

§ 1 GeltungsbereichWofür diese Bedingungen gelten

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Apartments zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Hotel am Kurpark Zinnowitz (nachfolgend „Hotel" genannt).

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Gast nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

1.3 Abweichende AGB des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, Vertragspartner, VerjährungWann Ihre Buchung verbindlich ist

2.1 Der Vertrag kommt durch die Buchung des Gastes und die Annahme durch das Hotel zustande. Das Hotel bestätigt die Buchung in Textform (E-Mail oder schriftlich). Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist der Vertrag verbindlich geschlossen.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Bei Buchungen über Dritte (Reisebüros, Onlineplattformen) bleibt der tatsächlich anreisende Gast Vertragspartner. Der Buchende haftet als Gesamtschuldner gemeinsam mit dem anreisenden Gast für alle vertraglichen Verpflichtungen.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Diese verjähren nach den gesetzlichen Fristen, mindestens jedoch fünf Jahre.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungen, AufrechnungPreise, Kurabgabe, Zahlung bei Anreise, Parkplatz

3.1 Das Hotel verpflichtet sich zur Bereitstellung der gebuchten Zimmer und zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die über das Hotel abgerechnet werden.

3.3 Die Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Kurabgabe der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz ist im Zimmerpreis nicht enthalten; das Hotel zieht sie nach der jeweils gültigen Kurabgabesatzung zusätzlich ein und führt sie an die Gemeinde ab (Stand 2026: 3,70 EUR pro Person und Tag vom 1. April bis 31. Oktober, sonst 3,30 EUR; Kinder unter 6 Jahren sind befreit). Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Gemeinde.

3.4 Die Begleichung der Rechnung erfolgt spätestens bei Anreise per EC-Karte. Eine Barzahlung ist nach Absprache möglich. Im Falle des Zahlungsverzugs ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

3.5 Der Gast kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

3.6 Direktbucher über die hoteleigene Website erhalten Frühstück inklusive, sofern dies im Buchungsvorgang ausgewiesen ist. Diese Inklusivleistung gilt ausschließlich für Direktbuchungen.

3.7 Parkplatz: Auf dem hoteleigenen Parkplatz steht eine begrenzte Zahl von Stellplätzen zur Verfügung. Die Nutzung kostet 15,00 EUR pro Tag (inkl. USt.) für jeden Tag des Aufenthalts; eine Staffelung oder Ermäßigung bei längerem Aufenthalt besteht nicht. Eine Reservierung ist nicht möglich, die Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit. In unmittelbarer Nähe steht zusätzlich ein öffentlicher Parkplatz zur Verfügung (derzeit 8,00 EUR pro Tag; Betreiber und Preis liegen außerhalb des Einflussbereichs des Hotels). Mit der Überlassung eines Stellplatzes wird kein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag geschlossen; für die Haftung gilt Ziffer 7.4.

§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung, Nichtanreise)Stornofristen, Silvester-Regel, Nichtanreise

4.1 Der Gast kann jederzeit vor Anreise vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Hotel.

4.2 Für Einzelbuchungen (bis einschließlich 7 Personen) gelten folgende Stornierungsfristen:

  • Kostenfreier Rücktritt bis 5 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum
  • Rücktritt ab dem 5. Tag bis zum Anreisedatum: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung (No-Show): 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

4.3 Sonderregelung für Silvester-Aufenthalte: Für Buchungen, die die Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar einschließen, gelten abweichende Stornierungsfristen:

  • Kostenfreier Rücktritt bis 14 Tage vor dem Anreisedatum
  • Rücktritt ab dem 14. Tag bis zum Anreisedatum sowie bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

4.4 Für Gruppenbuchungen (ab 8 Personen) gelten folgende Stornierungsfristen:

  • Kostenfreier Rücktritt bis 12 Wochen vor Anreise
  • Rücktritt ab der 12. Woche bis 4 Wochen vor Anreise: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • Rücktritt ab der 4. Woche bis zum Anreisetag: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • Bei Nichtanreise ohne Stornierung (No-Show): 100 % des vereinbarten Gesamtpreises

4.5 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das Hotel muss sich ersparte Aufwendungen sowie Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers anrechnen lassen.

4.6 Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

ℹ Information zum Widerrufsrecht (Verbraucher)

Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), wenn der Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Stornierungen richten sich daher ausschließlich nach den Regelungen dieses § 4. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5 Rücktritt des HotelsWann das Hotel vom Vertrag zurücktreten darf

5.1 Das Hotel kann nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet wird.

5.2 Das Hotel ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende außergewöhnliche Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
  • Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht wurden,
  • das Hotel begründeten Anlass hat anzunehmen, dass die Buchung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden kann,
  • der Gast oder ihm zuzurechnende Personen schwerwiegend gegen die Hausordnung (§ 9) verstoßen, andere Gäste oder Mitarbeiter belästigen oder bedrohen.

5.3 Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden – sofern dem Hotel nicht eigener Schaden entstanden ist – unverzüglich erstattet.

§ 6 Zimmerbereitstellung, -nutzung und -rückgabeCheck-in und Check-out, Rauchverbot, Hund, Ruhezeiten, Meldeschein

6.1 Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer (z. B. mit Park- oder Seeblick) besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Die Zimmerverteilung erfolgt durch das Hotel.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht, sofern nicht gesondert vereinbart. Bei Anreise nach 22:00 Uhr ist eine vorherige telefonische Anmeldung erforderlich.

6.3 Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Ein späterer Check-out (Late Check-out) ist auf Anfrage und gegen Aufpreis möglich, sofern das Zimmer nicht erneut belegt ist. Bei eigenmächtiger verspäteter Räumung ist das Hotel berechtigt, einen weiteren Tagessatz in Rechnung zu stellen.

6.4 Die Anzahl der das Zimmer nutzenden Personen darf die in der Buchung angegebene Personenzahl nicht überschreiten. Übernachtungen weiterer Personen, die nicht in der Buchung erfasst sind, sind unzulässig und können vom Hotel zusätzlich berechnet werden.

6.5 Das Rauchen ist in den Hotelzimmern, auf den Balkonen/Terrassen sowie in allen Innenräumen nicht gestattet. Das Verbot gilt gleichermaßen für E-Zigaretten, Wasserpfeifen, Verdampfer und Tabakerhitzer. Bei Zuwiderhandlung berechnet das Hotel für die erforderliche Sonderreinigung und den Nutzungsausfall eine Pauschale von 250,00 EUR (inkl. USt.). Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist; weitergehende Schäden (z. B. Brandlöcher) werden in tatsächlicher Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Wird durch unsachgemäßen Umgang mit den Rauchmeldern ein Fehlalarm der Feuerwehr ausgelöst, stellt das Hotel dem verursachenden Gast die Einsatzkosten in der nach der Gebührensatzung der Gemeinde tatsächlich festgesetzten Höhe in Rechnung (erfahrungsgemäß rund 350,00 EUR bis 500,00 EUR).

6.6 In den Zimmern und Apartments ist das Betreiben von offenem Feuer (Kerzen, Räucherstäbchen, Shisha, Grills jeglicher Art) sowie der Betrieb mitgebrachter elektrischer Heiz-, Koch- oder Hochlast-Geräte (Heizlüfter, Reisekocher, Wasserkocher, Toaster, Bügeleisen u. ä.) ausdrücklich untersagt.

6.7 Bei Verlust oder Nichtrückgabe von Zimmerschlüsseln oder Schlüsselkarten wird eine Aufwandspauschale von 25,00 EUR (inkl. USt.) erhoben. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Macht der Verlust einen Generalkartenwechsel der Schließanlage erforderlich, ist der hierdurch entstehende tatsächliche Aufwand zu ersetzen.

6.8 Hunde sind ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch das Hotel und gegen einen Aufpreis von 20,00 EUR pro Nacht (inkl. USt., inklusive Endreinigung) gestattet. Da nur eine begrenzte Zahl hundegeeigneter Zimmer im Erdgeschoss zur Verfügung steht und die übrigen Zimmer allergikerfreundlich gehalten werden, ist die Buchung mit Hund nur direkt über die Website oder telefonisch möglich; ohne bestätigte Anmeldung besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Tieres. Zugelassen ist ein Hund je Zimmer bis ca. 15 kg bzw. rund 50 cm Schulterhöhe. Die Mitnahme anderer Tiere bedarf der individuellen Zustimmung des Hotels. Mitgebrachte Hunde sind in den öffentlichen Bereichen des Hotels stets an der Leine zu führen, dürfen nicht auf Betten oder Polstermöbeln liegen und nicht unbeaufsichtigt im Zimmer zurückgelassen werden. Im Frühstücksraum sind Hunde nicht zugelassen. Der Tierhalter haftet für durch das Tier verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 833 BGB).

6.9 Zur Wahrung der Erholung anderer Gäste sind in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr übliche Ruhezeiten einzuhalten. Lärmbelästigung anderer Gäste, insbesondere durch laute Musik oder Feiern auf dem Zimmer, kann zum Ausschluss aus dem Hotel ohne Erstattung des Übernachtungspreises führen.

6.10 Meldepflicht: Für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die besondere Meldescheinpflicht zum 1. Januar 2025 entfallen. Ausländische Gäste sind weiterhin gesetzlich verpflichtet, am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben (§§ 29, 30 Bundesmeldegesetz) und ein gültiges Identitätsdokument vorzulegen. Die Meldescheine werden gesetzeskonform aufbewahrt und anschließend vernichtet.

§ 7 Haftung des HotelsWofür das Hotel haftet – Wertsachen, Parkplatz, Fahrräder, WLAN

7.1 Das Hotel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die gesetzliche Gastwirtshaftung nach §§ 701 ff. BGB bleiben unberührt.

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach §§ 701 ff. BGB. Die Haftung ist auf das Hundertfache des Beherbergungspreises für einen Tag begrenzt, mindestens jedoch auf 600,00 EUR und höchstens auf 3.500,00 EUR; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt der Höchstbetrag 800,00 EUR. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung vom Hotel oder seinen Mitarbeitern zu vertreten ist oder wenn die Sachen zur Aufbewahrung übernommen wurden (§ 702 Abs. 2 BGB). Das Hotel empfiehlt, Wertsachen im Zimmersafe zu verwahren oder an der Rezeption zur Aufbewahrung zu übergeben. Die gesetzlichen Ansprüche des Gastes bleiben hiervon unberührt; die Nichtnutzung einer angebotenen sicheren Verwahrmöglichkeit kann jedoch im Einzelfall ein Mitverschulden nach § 254 BGB begründen.

7.4 Der Hotelparkplatz wird ausschließlich zum Abstellen überlassen; ein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag kommt dadurch nicht zustande, eine Bewachung findet nicht statt. Für Diebstahl, Beschädigung oder Witterungseinflüsse haftet das Hotel nach Maßgabe der Ziffern 7.1 und 7.2. Das Hotel empfiehlt, keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug zu belassen.

⚠ Hinweis: Fahrradabstellplatz

Das Hotel stellt Gästen einen verschlossenen und videoüberwachten Fahrradabstellbereich kostenfrei zur Verfügung. Verschluss und Videoüberwachung dienen der Abschreckung; eine Bewachung oder Verwahrung wird dadurch nicht geschuldet, ein entsprechender Vertrag kommt nicht zustande. Für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Fahrrädern und Zubehör haftet das Hotel nach Maßgabe der Ziffern 7.1 und 7.2. Eine Versicherung der abgestellten Fahrräder durch das Hotel besteht nicht; Gästen wird empfohlen, Fahrräder zusätzlich mit einem eigenen Schloss zu sichern und eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

7.5 Das Hotel stellt seinen Gästen einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck besteht nicht. Für Schäden aus der Nutzung des WLAN – insbesondere Datenverlust, Schadsoftware oder Inhalte Dritter – haftet das Hotel nach Maßgabe der Ziffern 7.1 und 7.2. Der Gast ist verpflichtet, geltendes Recht einzuhalten, insbesondere keine urheberrechtlich geschützten Werke unberechtigt zu tauschen und keine strafrechtlich relevanten Inhalte abzurufen oder zu verbreiten; er stellt das Hotel von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung des Zugangs entstehen.

§ 8 Schadensersatzpflicht des Gastes, AnzeigepflichtenSchäden melden, vergessene Gegenstände

8.1 Der Gast ist verpflichtet, das Hotel und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch den Gast, seine Begleitpersonen oder mitgebrachte Tiere verursacht werden, sind dem Hotel unverzüglich – spätestens jedoch bei Abreise – zu melden.

⚠ Wichtig: Anzeigepflicht bei Anreise

Der Gast ist gehalten, das Zimmer bzw. Apartment unmittelbar nach Bezug auf erkennbare Mängel oder Vorschäden (z. B. beschädigte Möbel, Flecken, defekte Geräte) zu überprüfen und dem Hotel innerhalb von 24 Stunden nach Anreise – bei kürzerem Aufenthalt unverzüglich – an der Rezeption oder per E-Mail anzuzeigen.

Diese Anzeige liegt im eigenen Interesse des Gastes: Sie erleichtert die Zuordnung von Schäden und vermeidet Streit über deren Zeitpunkt. Eine Fiktion der Mängelfreiheit oder eine Änderung der gesetzlichen Beweislastverteilung ist damit nicht verbunden; die Rechte des Gastes bleiben unberührt.

⚠ Wichtig: Schadensmeldung

Schäden, die nachweislich durch den Gast oder ihm zuzurechnende Personen verursacht wurden, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Bei vom Gast nicht angezeigten und erst nach Abreise festgestellten Schäden behält sich das Hotel ausdrücklich vor, diese auch nachträglich in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls rechtlich geltend zu machen. Das Hotel dokumentiert festgestellte Schäden mittels Fotografien und – soweit möglich – Zeugen.

8.2 Bei Auftreten von Bettwanzen, Ungeziefer, Wasserschäden, Defekten oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigungen während des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, das Hotel unverzüglich zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, gelten die gesetzlichen Folgen des § 536c BGB; insbesondere kann er insoweit keine Rechte wegen des Mangels herleiten, als das Hotel wegen der unterbliebenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte. Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben in jedem Fall unberührt.

8.3 Im Hotel zurückgelassene Gegenstände werden nach den §§ 978 ff. BGB behandelt und sechs Monate aufbewahrt; verderbliche Waren werden unverzüglich entsorgt. Eine Nachsendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch, auf Kosten und auf Gefahr des Gastes. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Gegenstände einer karitativen Einrichtung übergeben oder entsorgt.

8.4 Das Hotel empfiehlt dem Gast den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die Schäden in gemieteten Räumlichkeiten abdeckt.

§ 9 HausordnungFrühstück, E-Bike-Akkus, Besuch, Kinder, Aufnahmen

Diese Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist das Hotel berechtigt, den Aufenthalt ohne Erstattung des Übernachtungspreises zu beenden (§ 5.2). Es gilt ergänzend die jeweils aktuelle Hausordnung des Hotels, die vor Vertragsschluss auf unserer Website abrufbar ist und an der Rezeption zur Einsicht ausliegt; bei Abweichungen gehen diese AGB vor.

9.1 Frühstück

Das Frühstück steht ausschließlich Hotelgästen zur Verfügung und ist im Übernachtungspreis (Direktbuchung) enthalten. Ein Frühstücksverkauf an externe Gäste oder Tagesbesucher ist nicht möglich; ein Zutritt zum Frühstücksraum durch nicht im Hotel übernachtende Personen ist nicht gestattet.

Das Frühstücksbuffet ist ausschließlich für den Verzehr vor Ort im Frühstücksraum bestimmt. Aus hygiene- und lebensmittelrechtlichen Gründen ist das Mitnehmen oder Einpacken von Speisen für den späteren Verzehr außerhalb des Frühstücksraums nicht gestattet. Hiervon ausgenommen sind Lunchpakete, die am Vorabend an der Rezeption bestellt und vom Hotel hygienisch verpackt zur Verfügung gestellt werden. Bei wiederholtem Verstoß behält sich das Hotel den Ausschluss vom Frühstücksangebot ohne Erstattung vor.

9.2 E-Bikes, Akkus und Lithium-Ionen-Batterien

🔋 Brandschutz – Pflicht für alle Gäste mit E-Bike

Lithium-Ionen-Akkus von E-Bikes, E-Scootern, Pedelecs und vergleichbaren Geräten stellen ein erhöhtes Brandrisiko dar.

9.2.1 Geltungsbereich: Die nachfolgenden Regeln gelten für Lithium-Ionen-Akkus von E-Bikes, Pedelecs, E-Scootern und vergleichbaren Fahrzeugen. Für Kleingeräte des persönlichen Bedarfs (z. B. Mobiltelefon, Laptop, Kamera) gelten die allgemeinen Sorgfaltspflichten des Gastes.

9.2.2 Unterweisung: Gäste, die solche Geräte mitbringen, werden bei Anreise an der Rezeption mündlich über die Brandschutzregeln unterwiesen und erhalten kostenfrei eine Brandschutztasche (Akku-Schutzbeutel). Eine gesonderte schriftliche Belehrung oder Empfangsbestätigung erfolgt nicht. Die Regeln sind jederzeit in diesen AGB, in der Hausordnung, durch Aushang an der Rezeption sowie in der Zimmerinformation einsehbar.

9.2.3 Zulässiges Laden: Das Laden im Zimmer ist ausschließlich zulässig mit dem vom Hersteller vorgesehenen oder von ihm freigegebenen Ladegerät, in der vom Hotel bereitgestellten geschlossenen Brandschutztasche, auf einer festen, nicht brennbaren Unterlage und nur während der Anwesenheit des Gastes im Zimmer. Verlässt der Gast das Zimmer oder das Haus für längere Zeit, ist der Ladevorgang zu unterbrechen. Nach Abschluss des Ladevorgangs ist der Akku vom Netz zu trennen.

9.2.4 Unzulässiges Laden: Nicht gestattet ist das Laden in Fluren, Treppenhäusern, Notausgängen und sonstigen Flucht- und Rettungswegen, auf Balkonen und Terrassen sowie auf Betten, Sofas, Polstermöbeln, Teppichen und anderen leicht brennbaren Unterlagen. Erkennbar beschädigte, verformte, undichte, aufgeblähte oder stark erwärmte Akkus dürfen im Hotel weder geladen noch gelagert werden; sie sind dem Hotelpersonal unverzüglich zu melden.

9.2.5 Folgen von Verstößen: Bei Unklarheiten wendet sich der Gast vor Beginn eines Ladevorgangs an die Rezeption. Verstößt der Gast schuldhaft gegen die vorstehenden Regeln und entsteht hierdurch ein Schaden, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß, der Personen oder Sachen erheblich gefährdet, berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags aus wichtigem Grund (§ 314 BGB); eine Erstattung erfolgt insoweit nicht, als der Gast die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen bleiben im Übrigen unberührt.

9.3 Drohnen und Flugobjekte

Der Betrieb von Drohnen, Multikoptern und vergleichbaren ferngesteuerten Flugobjekten auf dem Hotelgelände ist aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes anderer Gäste untersagt.

9.4 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Foto-, Film- und Tonaufnahmen in den öffentlichen Bereichen des Hotels (Lobby, Frühstücksraum, Gänge) sind für gewerbliche oder Werbezwecke nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform gestattet. Aufnahmen, auf denen andere Gäste oder Mitarbeiter erkennbar sind, dürfen nicht ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden.

9.5 Aufsichtspflicht für Kinder

Die Aufsichtspflicht für mitreisende Kinder obliegt vollumfänglich den Erziehungsberechtigten. Dies gilt insbesondere in den allgemein zugänglichen Bereichen des Hotels (Treppen, Lobby, Außenanlagen).

9.6 Besucher

Externe Besucher, die nicht im Hotel übernachten, melden sich bitte an der Rezeption an. Der Besuch eines Gastzimmers ist nur mit vorheriger Zustimmung der Rezeption und nur außerhalb der Ruhezeiten (Ziffer 6.9) gestattet; aus Sicherheits- und Brandschutzgründen behält sich das Hotel vor, die Zustimmung im Einzelfall zu versagen. Übernachtungen von Personen, die nicht in der Buchung erfasst sind, sind ohne vorherige Anmeldung und Bezahlung an der Rezeption unzulässig; zusätzliche Personen werden zum jeweils gültigen Tarif berechnet.

§ 10 Höhere Gewalt, gesetzliche EinschränkungenWenn höhere Gewalt den Aufenthalt verhindert

10.1 Werden vom Hotel zu erbringende Leistungen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Pandemien, Energieausfall oder vergleichbare, vom Hotel nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder erheblich erschwert, ist das Hotel von der Leistungspflicht in entsprechendem Umfang befreit. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall anteilig erstattet, soweit dem Hotel keine eigenen Aufwendungen entstanden sind.

10.2 Schadensersatzansprüche des Gastes wegen leistungseinschränkender Maßnahmen aufgrund höherer Gewalt bestehen nicht.

§ 11 DatenschutzWas mit Ihren Daten geschieht

11.1 Die personenbezogenen Daten des Gastes werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten – insbesondere der Meldepflicht für ausländische Gäste nach §§ 29, 30 BMG; für deutsche Staatsangehörige ist die besondere Meldescheinpflicht zum 1. Januar 2025 entfallen – sowie – nach gesonderter Einwilligung – zu Marketingzwecken verarbeitet.

11.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

11.3 Hinweise zur Videoüberwachung am Fahrradabstellplatz und in den allgemein zugänglichen Außenbereichen des Hotels (zur Wahrung des Hausrechts und zur Verhinderung von Straftaten, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sind durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht. Die Speicherdauer beträgt maximal 72 Stunden.

11.4 Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

§ 12 SchlussbestimmungenAnwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam.

12.2 Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Zinnowitz. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist ebenfalls Zinnowitz.

12.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.5 Das Hotel ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

Zum Mitnehmen

AGB als PDF

Die vollständigen AGB können Sie hier als PDF herunterladen, ausdrucken oder bequem auf Ihrem Endgerät speichern.

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Stand: August 2026 · Hotel am Kurpark Zinnowitz · Inhaber Jens Hack · Dannweg 20 · 17454 Ostseebad Zinnowitz · USt-IdNr. DE201833520

Kontakt

Hotel am Kurpark Zinnowitz

Dannweg 20
17454 Zinnowitz, Deutschland

Telefon: +49 38377 159930
E-Mail: info@zinnowitz-hotel.de

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